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Rheumatologie
Komplemen
tärmedizin
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Dr. med. Reinhard J. Pelzer
Praxis für Rheumatologie
Komplementärmedizin

Gebühren

Dies ist eine privatärztliche Praxis. Natürlich steht sie allen Patienten, auch Patienten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), zur Verfügung. Diese übernehmen im Rahmen der Kostenerstattung einen Teil der Gebühren. Eine Kostenerstattung kann jeder Kassenpatient bei seiner Krankenkasse für eine Mindestdauer von 12 Monaten bestimmen. In diesem Falle erhalten Sie als Patient von Ihrem behandelnden Arzt eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse im Rahmen der gesetzlichen Vergütungsrichtlinien erstattet bekommen.

Die Vergütungen der ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Nachfolgend ein Auszug der GOÄ-Ziffern und Beträge:

B.
Grundleistungen
und allgemeine
Leistungen
C.
Nichtgebiets
bezogene
Sonderleistungen
E.
Physikalisch-
medizinische
Leistungen
F.
Innere Medizin,
Kinderheilkunde,
Dermatologie
G.
Neurologie,
Psychiatrie und
Psychotherapie
L.
Chirurgie,
Orthopädie
I.
Allgemeine Beratungen
und Untersuchungen
II.
Blutentnahmen,
Injektionen,
Infiltrationen,
Infusionen,
Transfusionen,
Implantation,
Abstrichentnahmen
II.
Krankengymnastik und
Übungsbehandlungen
XVI.
Orthopädisch-
chirurgische konservative
Leistungen
II.
Zuschläge zu
Beratungen und
Untersuchungen nach
Nummer 1, 3, 4,
5, 6, 7 oder 8
III.
Punktionen
III.
Massagen
III.
Spezielle Beratungen
und Untersuchungen
V.
Impfungen
und Testungen
V.
Wärmebehandlung
IV.
Visiten,
Konsiliartätigkeit,
Besuche, Assistenz
VI.
Sonographische Leistungen
VI.
Elektrotherapie
V.
Zuschläge zu
den Leistungen
nach den Nummern
45 bis 62
VI.
Berichte, Briefe

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B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen

Nummer Leistungsbezeichnung Betrag EUR
Faktor 2,3
Faktor 3,5
I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
1 Beratung – auch mittels Fernsprecher 10,73
3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher 20,11
5 Symptombezogene Untersuchung 10,73
7 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege)
– gegebenenfalls einschließlich Dokumentation –
21,45
8 Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus
– gegebenenfalls einschließlich Dokumentation –
34,86
11 Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata 8,04
II. Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen nach Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8
A Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen 4,08
B Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen 10,49
C Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen 18,65
D Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen 12,82
K1 Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 7,00
III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
29 Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen
– einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer orientierter Beratung –
58,99
A 30 Erhebung der ganzheitlichen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde unter Berücksichtigung individueller biographischer Gesichtspunkte
ANALOG entsprechend § 6 Absatz 2 GOÄ
120,66
34 Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung
– gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken –, einschließlich Beratung
– gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen –
40,22
IV. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz
50 Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung 42,90
51 Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50
– einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung –
33,52
56 Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen
– wegen Erkrankung erforderlich –, je angefangene halbe Stunde
18,89
V. Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62
E Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung 9,33
F Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen 15,16
G Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen 26,23
H Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen 19,82
K2 Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 45, 46, 48, 50, 51, 55 oder 56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 7,00
VI. Berichte, Briefe
75 Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie 17,43

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C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Nummer Leistungsbezeichnung Betrag EUR
Faktor 2,3
Faktor 3,5
II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen, Implantation, Abstrichentnahmen
250 Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene 4,20
252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär 5,36
253 Injektion, intravenös 9,38
255 Injektion, intraartikulär oder perineural 12,74
266 Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung 8,04
267 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung 10,73
268 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung 17,43
269 Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung 26,81
A 269 Low-Level-Laser-Therapie
ANALOG entsprechend § 6 Absatz 2 GOÄ
26,81
269a Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung 46,92
A 269a Low-Level-Laser-Therapie mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
ANALOG entsprechend § 6 Absatz 2 GOÄ
46,92
272 Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer 24,13
284 Eigenbluteinspritzung – einschließlich Blutentnahme – 12,07
285 Aderlass aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Milliliter Blut
– gegebenenfalls einschließlich Verband –
14,75
III. Punktionen
300 Punktion eines Gelenks 16,09
301 Punktion eines Ellenbogen-, Knie- oder Wirbelgelenks 21,45
302 Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks 33,52
V. Impfungen und Testungen
A 395 Biophysikalische Informations-Therapie (BIT)
ANALOG entsprechend § 5 Absatz 1, 2 und § 6 Absatz 2 GOÄ
57,12
A 396 Höchstwert für Leistungen nach Nummer A 395, je Tag
ANALOG entsprechend § 5 Absatz 1, 2 und § 6 Absatz 2 GOÄ
114,24
VI. Sonographische Leistungen
410 Ultraschalluntersuchung eines Organs 26,81
417 Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse 28,15
420 Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluss an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ 10,73
423 Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Real-Time-Verfahren (B-Mode), mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 422 – 67,03

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E. Physikalisch-medizinische Leistungen

Nummer Leistungsbezeichnung Betrag EUR
Faktor 2,3
Faktor 3,5
II. Krankengymnastik und Übungsbehandlungen
515 Extensionsbehandlung (z. B. Glissonschlinge) 3,99
III. Massagen
520 Teilmassage (Massage einzelner Körperteile) 4,72
521 Großmassage (z. B. Massage beider Beine, beider Arme, einer Körperseite, des Schultergürtels, eines Armes und eines Beines, des Rückens und eines Beines, des Rückens und eines Armes, beider Füße, beider Hände, beider Knie, beider Schultergelenke und ähnliche Massagen mehrerer Körperteile), je Sitzung 6,82
V. Wärmebehandlung
535 Heißluftbehandlung eines Körperteils (z. B. Kopf oder Arm) 3,46
538 Infrarotbehandlung, je Sitzung 4,20
VI. Elektrotherapie
A 566 Asynchrone Balneo-Photo-Therapie, pro Sitzung
ANALOG entsprechend § 6 Absatz 2 GOÄ
52,46
567 Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung 9,55

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F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

Nummer Leistungsbezeichnung Betrag EUR
Faktor 2,3
Faktor 3,5
651 Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen) 26,54

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G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

Nummer Leistungsbezeichnung Betrag EUR
Faktor 2,3
Faktor 3,5
800 Eingehende neurologische Untersuchung
– gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes –
26,14
806 Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation – gegebenenfalls unter Einschluss eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten-, Mindestdauer 20 Minuten 33,52
A 831 Vegetative Funktionsdiagnostik mittels Bioinformationsdiagnostik und -therapie
ANALOG entsprechend § 5 Absatz 1, 2 und § 6 Absatz 2 GOÄ
16,32
A 832 Befunderhebung am Nervensystem mittels Bioinformationsdiagnostik und -therapie
ANALOG entsprechend § 5 Absatz 1, 2 und § 6 Absatz 2 GOÄ
32,23
A 838 Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mittels Bioinformationsdiagnostik und -therapie
ANALOG entsprechend § 5 Absatz 1, 2 und § 6 Absatz 2 GOÄ
112,20

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L. Chirurgie, Orthopädie

Nummer Leistungsbezeichnung Betrag EUR
Faktor 2,3
Faktor 3,5
XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen
3305 Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung 4,96
3306 Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule 19,84

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